Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 24.04.2024

Zur Vorsteuerberichtigung bei einer Organgesellschaft aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung durch den Organträger

Fraglich war, ob eine Vorsteuerberichtigung aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung beim umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfänger (vormalige Organgesellschaft) oder beim anfechtenden Zahlungsempfänger (vormaliger Organträger) zu erfolgen hatte.

Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. XI R 5/20). Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch sei keine Masseverbindlichkeit der Organgesellschaft im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, der durch eine Handlung des Insolvenzverwalters der Organgesellschaft begründet worden wäre.

Eine in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit der Organgesellschaft im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO könne vorliegen, falls der Insolvenzmasse der Organgesellschaft aufgrund der erfolgreichen Anfechtung des Organträgers ein Ausgleichsanspruch gegen den Organträger (oder dessen Insolvenzmasse) zustehe.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 



Rösch & Partner • Musterstraße 1a • 111111 Musterstadt 
Tel.: 030 - 609 88 01 32 • E-Mail: vodafone@web4business.de

 

Startseite | Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Seite weiter empfehlen

  
Letzte Änderung: 09.10.2017 | © Rösch und Partner 2017
  
Dies ist eine Beispiel-Webseite des Produktes web4business.  
Das dargestellte Unternehmen ist frei erfunden.

 

 


KANZLEI RÖSCH & PARTNER
IHRE KANZLEI FÜR STRAF- & FAMILIENRECHT