UNSERE RECHTSGEBIETE

 
UNSERE KANZLEI BEVORZUGT
QUALITÄT VOR QUANTITÄT.


In Fragen des Familienrechts stehen Ihnen unsere Fachanwälte in allen wichtigen Angelegenheiten beratend und vertretend zur Seite, egal ob es sich um Scheidungsrecht, Sorgerecht oder Unterhaltsrecht handelt. Wenn es sich um solch persönliche Anliegen handelt, legen wir großen Wert auf Diskretion. Mit unseren Fachanwälten für Strafrecht auf den Gebieten Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht haben Sie kompetente und erfahrene Berater und Vertreter an Ihrer Seite. Unsere Rechtsexperten kennen sich in der Strafverteidigung, im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht bestens aus. Somit stellen wir Ihnen Fachleute für familien- und strafrechtliche Gebiete zur Verfügung, die auf die nötige Erfahrung zurückgreifen, um Sie erfolgreich zu vertreten und zu beraten.


 

IM STRAFRECHT IST DER RATSCHLAG EINES 
ERFAHRENEN SPEZIALISTEN SEHR WERTVOLL.

 


Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter Anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeit­stun­den und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen. Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr über unsere Expertisen auf dem Rechtsgebiet.


 


 

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 Letzte Änderung: 09.10.2017 | © Rösch und Partner 2017

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