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Freitag, 25.05.2018

Beiträge zur Pensionssicherung bleiben auf niedrigem Niveau

Im Jahr 2017 haben den PSVaG mit 429 Insolvenzen so wenige Insolvenzen getroffen wie zuletzt in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Damit ist die Anzahl der Insolvenzen gegenüber den Vorjahren weiter zurückgegangen. Die Anzahl der zu übernehmenden Renten und Anwartschaften ist mit zusammen 15.044 im Vergleich leicht gestiegen, aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 14.182). Das Schadenvolumen lag im Jahr 2017 mit 659,1 Mio. EUR dagegen deutlich über dem Schadenvolumen des Vorjahres (506,8 Mio. EUR). Dabei ist schon berücksichtigt und deshalb in der Bilanz nicht unmittelbar erkennbar, dass die Zahlungen aus Insolvenzforderungen in Höhe von ca. 204 Mio. EUR das Schadenvolumen reduzieren.

Nachdem für das Jahr 2016 erstmals in der Geschichte des PSVaG aufgrund von Sondereffekten kein Beitrag erforderlich war, betrug der Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2017 2,0 Promille. Dieser Beitragssatz war zu beziehen auf die von den Mitgliedsunternehmen gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von insgesamt 339 Mrd. EUR. Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2018 ist aus heutiger Sicht für das laufende Jahr von einem moderaten Schadengeschehen und damit von einem moderaten Beitragssatz auszugehen.

Der durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 43 Geschäftsjahren liegt bei 2,8 Promille. Für die letzten fünf Jahre liegt er bei 1,5 Promille und für die letzten zehn Jahre bei 2,9 Promille.

Ende 2017 waren beim PSVaG 94.795 (Vorjahr 94.482) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger bAV gemeldet. Insgesamt stehen 10,9 Mio. (Vorjahr 10,8 Mio.) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelt es sich um 4,0 Mio. Rentner und 6,9 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften. Seit seinem Bestehen hat der PSVaG Ansprüche von über 1,4 Mio. Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen übernommen. Diese Zahlen verdeutlichen die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der bAV.

Der PSVaG hat auch Vorsorge für die Zukunft getroffen: Dem Ausgleichsfonds wurden 508,5 Mio. EUR zugeführt. Dieser enthält nun rd. 2,51 Mrd. EUR. Damit können Jahre mit hohen Insolvenzlasten ausgeglichen werden. Die Ausfinanzierung von sogenannten Altlasten, also unverfallbare Anwartschaften bis einschließlich 2005 geht planmäßig voran. Zum 31.12.2017 waren die Anwartschaften zu 90,6 % kapitalgedeckt. Die Nachfinanzierung wird 2021 abgeschlossen sein.

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Letzte Änderung: 09.10.2017 | © Rösch und Partner 2017

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