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Dienstag, 07.08.2018

Risikohinweise in Emissionsprospekten: Warum werden sie so wenig beachtet?

Hintergrund

Abenteuerlust kann es nicht sein, die Anleger zu Tausenden in Graumarktanlagen aller Art, insbesondere solche mit Unternehmensbeteiligungscharakter, treibt. Leider fehlt eine zuverlässige Statistik, aber die häufig kolportierten Schätzungen zwischen 20 bis 40 Mrd. EUR jährlich, die Anleger mit solchen Anlagen verlieren sollen, erscheinen nachvollziehbar.

Dabei wäre bei der großen Mehrzahl an Graumarktanlagen ganz erhebliche Abenteuerlust notwendig, um in diese Anlagen zu investieren. Besonders verwunderlich ist, dass es sich in den allermeisten Fällen um Gelder handelt, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, also hohe Anforderungen an die Sicherheit der Anlage stellen.

Gleichzeitig sind seit vielen Jahren, trotz der leider nur formalen Prospektprüfung der BaFin, Prospekte über Produkte, die der Prospektpflicht unterliegen, bemerkenswert informativ und vollständig, auch was die Darstellung der Risiken der entsprechenden Anlagen angeht.

Eigentlich müsste schon einer der "Allgemeinen Hinweise", wie er der umfangreichen Darstellung der Risiken in den Prospekten häufig vorangestellt wird, sicherheitsorientierte Anleger warnen.

Beispiel:

"Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung...welche mit Risiken verbunden ist."

Meist folgt dann die Aufforderung, den Prospekt aufmerksam zu lesen. Vertiefend geht es dann so weiter: "Insbesondere sollte die Beteiligung seinen (des Anlegers) wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen."

Würden alle Anleger allein dieser eher allgemein gehaltenen Aufforderung Folge leisten, gäbe es wenig Probleme mit Graumarktanlagen.

In einem dem Autor vorliegenden Prospekt eines sog. "Geschlossenen Fonds" folgen auf diese allgemeinen Risikohinweise 42 weitere Risikoangaben, die jede für sich eine überdeutliche Warnung an sicherheitsorientierte Anleger beinhalten und die auch für blutige Laien zum größten Teil verständlich formuliert oder zumindest als Warnung erkennbar sind.

Was sind also die Gründe dafür, dass so viele Anleger dennoch ihre Altersvorsorgemittel in die meist für diesen Zweck vollkommen ungeeigneten hochspekulativen Unternehmensbeteiligungen stecken?

• Es wird kein Prospekt übergeben

Die fehlende Übergabe des Prospekts ist ein nur schwer begreifbarer, aber sehr häufiger Grund für die Uninformiertheit der betreffenden Anleger. Dabei bestätigen die meisten Anleger auf dem Antragsformular, einen Prospekt erhalten zu haben - manchmal mit zusätzlicher Unterschrift. Dazu befragte Anleger behaupten oft, diesen Ankreuzpunkt nicht beachtet oder einen übergebenen Werbeprospekt für den Emissionsprospekt gehalten zu haben. Sehr oft verweisen sie auf das große Vertrauen in den jeweiligen Berater, was sie davon abgehalten habe, in diesem Punkt näher nachzufragen.

• Prospektinhalt wird nicht beachtet

In den Fällen, in denen es zur Übergabe des Prospekts kam, wird seitens der Anleger oft angeführt, dass sie sich keine Zeit genommen hätten, den oft mehr als 100 Seiten dicken Prospekt durchzulesen. Das ist natürlich ein deutliches Zeichen dafür, dass es im Beratungsgespräch nicht gelungen ist (oder nicht beabsichtigt war), das Wesen und die besonderen Risiken einer Unternehmensbeteiligung zu erklären.

Wenn dies in der Praxis der Fall ist, haben Beteiligungsanbieter besonders erfolgreich ihre Vertriebspartner darauf eingeschworen, die Unternehmensbeteiligung mit Argumenten wie langfristig feste Ausschüttung und Rückzahlung zu einem festen Zeitpunkt anzubieten. Die Anlage lassen sie ähnlich einer Zinsanlage auf dem Sparbuch oder in einem festverzinslichen Wertpapier erscheinen. Erfahrene Anleger würden nicht unterschreiben.

• Der Prospektinhalt ist nicht verständlich

Fälle von Prospekthaftung sind durch die oben bereits erwähnte formalistische BaFin-Prüfung selten geworden. Das bedeutet nicht, dass die Prospekte für die jeweils umworbenen Zielgruppen vollständig verständlich wären. Zwar werden die Basisrisiken (siehe oben) meist recht eindeutig beschrieben. Probleme gibt es jedoch meist beim Verständnis der jeweiligen Investitionsvorhaben.

Wenn zum Beispiel Investitionen in Drittweltländern in kleine Unternehmen beabsichtigt sind oder wenn Holzinvestitionen in Panama geplant sind, dann würde jede für die jeweilige Zielgruppe verständliche und realistische Beschreibung der Investitionstätigkeit wegen der dann doch deutlich hervortretenden Risiken die Platzierung scheitern lassen. Der Risikoumfang würde dann sogar unerfahrenen Anlegern mehr als deutlich. So werden die volkswirtschaftlichen und politischen Verhältnisse oder die meist unübersehbaren Risiken aus der Währung zwar genannt, aber in einer Form, die wie das Kleingedruckte in "Beipackzetteln" wirkt.

• Vernetzter Vertrieb

Im Vertrieb wird in der Regel zunächst ein selbstständiger Berater/Vermittler tätig, der über das jeweilige Finanzprodukt ausschließlich in Schulungsveranstaltungen des Anbieters informiert wurde. Diese Information wurde von überzeugungsstarken Vertretern des Anbieters vermittelt. Bei diesen Informationsveranstaltungen werden die wirksamsten Argumente genannt und natürlich die Höhe der Provision. Fundierte Nachfragen sind dabei sehr selten, weil die jeweiligen Informationen meist endgültigen Charakter haben. So lässt sich über die angebotene Provision meist wenig diskutieren und auch die meist angeblich enormen Erfolgsaussichten lassen kaum Spielräume für Nachfragen.

Dabei gibt es für Anleger und Vertrieb auch einfache Möglichkeiten, sich einen ersten Eindruck vom realistischen Risikoumfang eines Angebots zu verschaffen und dadurch wichtige Hinweise für ihre Anlage- oder Vertriebsentscheidung zu bekommen. Im Folgenden nur drei Beispiele, von denen jedes Einzelne als Ausschlusskriterium gelten kann:

• Wohin fließt das Anlegergeld?

Ein eindeutiges Zeichen erhöhten Risikos ergibt sich dann, wenn sich aus dem Prospekt zeigt, dass das Anlegergeld über ausländische Firmenadressen angelegt werden soll. In der Reihe der Anlageskandale der letzten Jahre, war dies fast durchgehend der Fall. Hinzu kommt: Anleger, die Grund haben, gegen die Gesellschaft zu klagen, werden es schwer haben, im Ausland ihre Rechte durchzusetzen. Insgesamt muss eine Auslandsadresse für das Anlegergeld dringender Grund einer eingehenden professionellen Analyse sein.

• Stufenmodelle, Dachfondskonstruktionen

Schnell und eindeutig erkennbar sind auch Dachfonds oder Dachfonds-ähnliche Strukturen. Wenn das Beteiligungsunternehmen nicht selbst investiert, sondern über Zielfonds oder Zielunternehmen, dann entstehen zunächst zusätzliche Kosten. Außerdem ergibt sich dann die Frage, ob tatsächlich in die prospektierten Anlagefelder investiert wird und wer Eigentümer der Investitionsgegenstände wird.

• Kosteninformation

Wenn die Kosteninformation sich bei den häufigen Dachfondskonstruktionen auf die Verhältnisse beim Beteiligungsunternehmen beschränkt und die Kosten von Zielfonds unberücksichtigt lässt, dann ist Misstrauen angebracht.

Natürlich gelten außerdem für Berater und Anleger zusätzlich die allgemeinen Ratschläge, wie zum Beispiel der, dass Angebote, deren Ablauf und Sinn man nicht versteht, gemieden werden sollten.

Was ist Berater und Vertrieb zu beachten?

Absehbar ist, dass der Gesetzgeber weiterhin an anlegerschützenden Gesetzen arbeitet. Das ergibt sich aus der Menge und der Größenordnung der vielen Anlageskandale. Dabei kommt es zu Bestimmungen, die auch Auswirkungen auf vergangenes Geschäft haben können. Hinzu kommt, dass die Branchenentwicklung aus vielerlei Gründen immer stärker hin zu einer standardisierten Vorgehensweise in der Finanzberatung geht. Berater mit sauberen Kundenbeziehungen werden also künftig zunehmend bessere Wettbewerbschancen haben. Die wirklich interessante Kundschaft der Finanzberater wird außerdem immer fachkundiger und misstrauischer.

Fazit

Die Risiken der Vermittler werden in der Zukunft immer größer, sodass sich seriöse Beratung immer mehr lohnen wird.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Helmut Kapferer.

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Letzte Änderung: 09.10.2017 | © Rösch und Partner 2017

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